Das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland Montreal veröffentlicht folgende Mitteilung zu aktuellen Einreise- und Quarantänebestimmungen in Deutschland:
Kanada wurde vom Robert-Koch-Institut auf die Liste der Risikogebiete gesetzt. Es ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung dieser Empfehlung folgen wird und bei Einreisen nach vorherigem Aufenthalt in Kanada von mindestens 10 Tagen ab dem 15.11.2020 eine Quarantäne erfolgen muss. Außerdem ist ab diesem Datum vor der Reise eine Einreiseanmeldung elektronisch auszufüllen. Ohne diese Anmeldung, die in ausgedruckter Form mitzuführen ist, ist die Airline aufgefordert, die Beförderung zu verweigern.
Im Einzelnen:
„Zur besseren Kontrolle der in DEU geltenden Quarantäneverpflichtungen sind alle Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html) aufgehalten haben und auf dem Land-, See- oder Luftweg nach Deutschland einreisen, einer Meldepflicht unterworfen. Dies bedeutet, dass bei Einreise personenbezogene Angaben, Aufenthaltsorte bis zu zehn Tage vor und nach der Einreise sowie das für die Einreise genutzte Reisemittel mitgeteilt werden müssen. Die Anmeldung soll ab dann über eine digitale Einreiseanmeldung erfolgen (https://www.einreiseanmeldung.de).
Die Regelung gilt ab Sonntag, den 8.11.2020, für Kanada ab dem 15.11.2020.
Der Nachweis über die digitale Einreiseanmeldung bzw. die Ersatzmitteilung sind bei Reise mitzuführen. Die Einreiseanmeldung muss zukünftig von den Beförderungsunternehmen vor Antritt der Reise kontrolliert werden. Ohne entsprechende Einreiseanmeldung haben die Beförderungsunternehmen die Beförderung zu verweigern. Zusätzlich wird die Bundespolizei mit Hilfe der Schleierfahndung Stichproben im grenznahen Bereich vornehmen.
Von der Pflicht zur Einreiseanmeldung sind nachfolgende Personengruppen ausgenommen:
- Personen, die nur durch ein Risikogebiet durchgereist sind (ohne Zwischenaufenthalt dort)
- Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs mit Nachbarstaaten nicht länger als 24 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben
- Personen, die nur zur Durchreise nach Deutschland einreisen
- Personen, die sich nicht länger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten werden
- Personen, die beruflich nach Deutschland einreisen, um grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter zu transportieren “
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite der Deutschen Vertretungen in Kanada.